Die von dem Vermieter angebotenen Ferienunterkünfte gelten als verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom uns zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande.
Insbesondere kommt ein verbindlicher Beherbungsvertrag zustande, wenn der Kunde/Gast eine Zahlungsabwicklung über den bereitgestellten externen Zahlungsdienstleister Stripe erfolgreich abschließt. Bricht der Gast die Zahlung auf der externen Seite der Zahlungsabwicklung ab, wird demnach kein Beherbungsvertrag geschlossen.
Die Schriftform des Beherberungsvertrages wird von dem Vermieter nicht bereitgestellt. Sollte eine Schriftform ausdrücklich von einem Gast gewünscht werden, muss dies über die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten mit dem Vermieter gesondert vereinbart werden.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen.
Der Vermieter verwendet pauschale Stornogebühren in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stornobedingungen regeln die Höhe der Stornogebühren in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt. Dabei handelt es sich um eine freiwillige - für den Gast in der Regel günstigere - Regelung, zu der der Vermieter jedoch nicht verpflichtet ist und die von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden muss.
Im Folgenden wird vereinbart, dass der Mieter berechtigt ist, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird von vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Nicht nur der Gast hat dem Vermieter gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungsvertrag. Der Vermieter ist dem Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast Schadensersatz zu leisten. Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen.
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
Der Mieter hat unmittelbar bei Abschluss des Mietvertrages eine An- zahlung in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen. Diese Anzahlung ist gleichbedeutent mit dem Inkrafttreten des Beherberungsvertrages. Der Restbetrag muss 28 Tage (4 Wochen) vor Mietbeginn beglichen werden, spätestens aber muss der Restbetrag 21 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar gemäß den im Punkt "Rücktritt" genannten Pauschalen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.